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   BVerwG, 21.10.1996 - 11 B 69.96   

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https://dejure.org/1996,23507
BVerwG, 21.10.1996 - 11 B 69.96 (https://dejure.org/1996,23507)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1996 - 11 B 69.96 (https://dejure.org/1996,23507)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 11 B 69.96 (https://dejure.org/1996,23507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klärung der Frage, wann eine Flurbereinigung angeordnet werden kann, im Rahmen eines Revisionsverfahrens - Übertragung der Ermessensentscheidung bezüglich der Abgrenzung des Verfahrensgebietes auf Teilnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 11 B 69.96
    Es ist somit nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan, daß sich die vom Kläger angeregte Beweisaufnahme dem Flurbereinigungsgricht hätte aufdrängen müssen (zur Darlegung eines Aufklärungsmangels vgl. z.B. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90]/63).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 11 B 69.96
    Es ist somit nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan, daß sich die vom Kläger angeregte Beweisaufnahme dem Flurbereinigungsgricht hätte aufdrängen müssen (zur Darlegung eines Aufklärungsmangels vgl. z.B. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90]/63).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 5 B 124.89
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 11 B 69.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Bestimmung der Grenzen des Flurbereinigungsgebiets gemäß § 7 Abs. 1 FlurbG im Ermessen der Behörde; rechtswidrig ist die Abgrenzung dann, wenn sie erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. Beschluß vom 8. November 1989 - BVerwG 5 B 124.89 - Buchholz 424.01 § 7 FlurbG Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit;

    Der Einleitungsbeschluss ist erst dann rechtswidrig, wenn er erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Bodenordnung und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder wenn er gänzlich ungeeignet ist, eine sachgerechte Bodenordnung zu fördern (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 und Beschlüsse vom 8. November 1989 - 5 B 124.89 - Buchholz 424.01 § 7 FlurbG Nr. 2 S. 1 f.) und vom 21. Oktober 1996 - 11 B 69.96 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02

    Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -;

    Der Einleitungsbeschluss ist dabei erst dann rechtswidrig, wenn er erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Bodenordnung und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder wenn er gänzlich ungeeignet ist, eine sachgerechte Bodenordnung zu fördern (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - BVerwG 11 B 69.96 ; Beschluss vom 8. November 1989 - BVerwG 5 B 124.89 - Buchholz 424.01 § 7 FlurbG Nr. 2 S. 1).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 15 KF 17/17

    Amtshilfe; Arrondierung; Aufwertung; Begründungspflicht; Bekanntmachungsmangel;

    Ermessensfehlerhaft ist eine Abgrenzung des Verfahrensgebiets, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsame Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. Senatsurteile vom 17.4.2018, a. a. O.; vom 25.9.2017, a. a. O.; vom 20.10.2015, a. a. O., Rn. 70; BVerwG, Beschlüsse vom 21.10.1996 - 11 B 69.96 - juris Rn. 5; vom 8.11.1989 - 5 B 124.89 - Buchholz 427.01 § 7 FlurbG Nr. 2 = juris (Kurztext)).
  • VGH Hessen, 09.11.2017 - 23 C 1257/17

    Flurbereinigung - Eilrechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Rechtswidrig ist eine Abgrenzung, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als gänzlich ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2016 - 23 C 973/16 - Wingerter/Mayr, a.a.O., § 7 Rdnr. 3 mit Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1966 - IV B 291.65 -, RdL 1967, 217; 8. November 1989 - 5 B 124.89 - , juris, und vom 20. Oktober 1996 - 11 B 69.96 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. September 2017 - 15 KF 19/16 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 8 K 4/14

    Erschließung von Abfindungsflurstücken im Flurbereinigungsverfahren

    Die Bestimmung der Grenzen des Flurbereinigungsgebiets liegt gemäß § 7 Abs. 1 FlurbG im Ermessen der Behörde; rechtswidrig ist die Abgrenzung dann, wenn sie erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (BVerwG, Beschl. v. 08.11.1989 - BVerwG 5 B 124.89 -, juris; Beschl. v. 21.10.1996 - BVerwG 11 B 69/96 -, juris RdNr. 5; BayVGH, Urt. v. 17.06.2013 - 13 A 12.2785 -, a.a.O. RdNr. 24; Wingerter/Mayr, a.a.O., § 7 RdNr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2019 - 15 KF 10/18

    Agrarstrukturverbesserung; Auslegung; Einleitungsbeschluss; Flurbereinigung,

    Ermessensfehlerhaft ist eine Abgrenzung des Verfahrensgebiets, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsame Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.10.1996 - 11 B 69.96 - juris Rn. 5; vom 8.11.1989 - 5 B 124.89 - Buchholz 427.01 § 7 FlurbG Nr. 2 = juris (Kurztext); Senatsurteile vom 26.2.2019, a. a. O.; vom 12.9.2018, a. a. O., Rn. 88 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - 8 K 2/15

    Abgrenzung des Verfahrensgebietes bei der Unternehmensflurbereinigung

    Eine Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes ist nur dann rechtswidrig (ermessensfehlerhaft), wenn sie erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als gänzlich ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.10.1966 - BVerwG 4 C 291.65 - RzF 7 zu § 4 FlurbG; Beschl. v. 06.01.1987 - BVerwG 5 B 30.85 -, a.a.O. RdNr. 12; Beschl. v. 08.11.1989 - BVerwG 5 B 124/89 -, juris; Beschl. v. 21.10.1996 - BVerwG 11 B 69/96 -, juris RdNr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19

    Anfechtung der Verkleinerung des Verfahrensgebietes im Bodenordnungsverfahren

    Die Festlegung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes ist danach rechtsfehlerhaft, wenn die zuständige Behörde sie ohne eigene sachbezogene Ermessensausübung allein nach den Wünschen der Betroffenen festlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 11 B 69.96 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 15 KF 28/09
    Die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets ist nur dann rechtswidrig, wenn sie erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als gänzlich ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.Januar1987, a.a.O. und vom 21.Oktober1966 - BVerwG 11 B 69.96 -, juris).
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